Neueste Publikationen von Dr. iur. Shariatmadari
Erfahren Sie mehr über die neuesten rechtlichen Publikationen, die von der Rechtsanwältin Dr. iur. Shariatmadari veröffentlicht wurden. Diese Sektion bietet wertvolle Einblicke in aktuelle rechtliche Themen und Entwicklungen.

§§ 1, 1a AStG neue Fassung
Änderungen im Vergleich zu § 1 AStG i. d. F. des G. v. 22.12.2014 (BGBl. I 2014, S. 2417)

Minderheitenschutz im Aufsichtsrat
Ein Plädoyer für die Stärkung der Unabhängigkeit vom kontrollierenden Aktionär
Geschäfte mit Nahestehenden:
Eine grundsätzliche Lösung für das Außensteuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht - Unter besonderer Berücksichtigung von BEPS Bericht 8 und des Wettbewerbsrechts
Bei dieser Publikation handelt es sich um die Dissertation von Rechtsanwältin Dr. iur. Shariatmadari. Diese Dissertation sowie die gesamte Promotion hat sie mit sehr gut (magna cum laude) / very good (magna cum laude) abgeschlossen.
Zusammenfassung
Im Gegensatz zu Einzelunternehmen besteht zwischen Konzernunternehmen nicht zwingend ein Interessengegensatz. Vielmehr stehen sie sich häufig nahe und hieraus entstehen Risiken aus Verrechnungspreisen, wenn sie miteinander Geschäfte tätigen. Eine Rolle spielen diese Risiken von Geschäften mit Nahestehenden sowohl im Steuerrecht als auch im Aktienrecht. So können mittels ihrer Gewinne verkürzt oder verlagert werden, sodass Steuerausfälle aus Körperschaftsteuern entstehen. Benachteiligende Verrechnungspreise können von dem herrschenden Unternehmen zudem genutzt werden, um die Interessen des Gesamtkonzerns zu Lasten der Vermögensinteressen der Außenstehenden zu verfolgen, ohne diesen Nachteil auszugleichen. Im Wettbewerbsrecht können Konzernverrechnungspreise schließlich dazu genutzt werden, den Wettbewerb zu beschränken. Das Handelsrecht soll zwar Transparenz hinsichtlich der Geschäfte mit Nahestehenden herstellen. Aktuell tut es dies jedoch nicht in hinreichendem Maße. Ausgehend vom Normgefüge des deutschen Steuer- und Unternehmensrechts unterbreitet die Untersuchung daher einen Vorschlag, der sowohl die Transparenz über die Geschäfte mit Nahestehenden erhöht als auch die Unübersichtlichkeit der Regelungen, die Transparenz über diese Geschäfte herstellen sollen in §§ 285 Nr. 21, 314 Absatz 1 Nr. 13 HGB, IAS 24, §§ 90 Absatz 3, 138a AO, § 33g GWB, §§ 312 ff. AktG, überwindet. Derart soll sowohl die Steuereinnahmeseite als auch der Investitionsstandort Deutschland gestärkt werden, indem Fragen nachgegangen wird der Angleichung internationaler Besteuerungspraxis multinationaler Konzerne und der Transparenz für das Steuer-, Wettbewerbs- und Aktienrecht im handelsrechtlichen Anhang des jeweiligen Jahres-, Konzern- und internationalen Abschlusses zum Schutz vor Verrechnungspreismanipulationen. Dem berechtigten Interesse am Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen wird durch eine Geheimnisschutzregelung Rechnung getragen.
§§ 1, 1a AStG neue Fassung
Änderungen im Vergleich zu § 1 AStG i. d. F. des G. v. 22.12.2014 (BGBl. I 2014, S. 2417)
Einleitung
Die Verfasserin hat ihre Dissertation mit dem Titel „Geschäfte mit Nahestehenden: Eine grundsätzliche Lösung für das Außensteuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht - Unter besonderer Berücksichtigung von BEPS Bericht 8 und des Wettbewerbsrechts“ veröffentlicht. Aufgrund der dynamischen und umfassenden Entwicklungen seit der Einreichung ihrer Dissertation enthält diese einen Gliederungspunkt, der sich ausdrücklich §§ 1, 1a AStG i. d. F. des G. v. 27.03.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) widmet. Hieran soll der folgende Beitrag anknüpfen.
Selbstbevorzugung verboten!
Das Urteil des EuGH in der Sache Google Search (Shopping)
Einleitung
Die Verfasserin hat bereits in ihrer Dissertation mit demTitel „Geschäfte mit Nahestehenden: Eine grundsätzliche Lösung für das Außensteuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht - Unter besonderer Berücksichtigung von BEPS Bericht 8 und des Wettbewerbsrechts“ historisch untersucht, auf welcher Grundlage auf den international agierenden Konzern geblickt wird. Hierbei hat sie zwei maßgeblich unterschiedliche Sichtweisen herausgearbeitet, die sich insbesondere im Wettbewerbsrecht auswirken. Die Heimatstaaten international agierender Konzerne vertreten den funktionalen Unternehmensbegriff, der das Konzernprivileg zur Folge hat. Die Expertensicht lehnt diesen funktionalen Unternehmensbegriff und das Konzernprivileg hingegen ab. In Anbetracht des Urteils des EuGH in der Sache Google Search (Shopping) stellt sich nunmehr die Frage, inwiefern die Expertensicht im Vordringen begriffen ist. Denn auch wenn dies nicht augenfällig ist, hat der EuGH möglicherweise erstmals in einem Fall, in dem nicht ein ehemaliges Staatsunternehmen eine marktbeherrschende Stellung innehat, die Tür ein Spalt weit für die Sichtweise geöffnet, die den funktionalen Unternehmensbegriff und das Konzernprivileg ablehnt. Daher lohnt sich ein näherer Blick auf dieses Urteil des EuGH.
Minderheitenschutz im Aufsichtsrat
Ein Plädoyer für die Stärkung der Unabhängigkeit vom kontrollierenden Aktionär
Dieser Aufsatz ist in der Ausgabe 3/2025 der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) erschienen. Hier wird auf die digitale Ausgabe verlinkt.

